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Erhöhung des Privatanteils und Änderungen der Berufskosten bei Besitz eines Geschäftsfahrzeuges

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 14. Januar 2022

 

Privatanteil bisher

Steht dem Mitarbeiter ein Geschäftsfahrzeug auch zur privaten Nutzung unentgeltlich zur Verfügung, ist ihm grundsätzlich für die private Nutzung ein Privatanteil von bisher 9,6 Prozent pro Jahr als Lohn aufzurechnen. Allerdings deckte der mit 9,6 Prozent berechnete Privatanteil nur die rein privaten Fahrten und nicht den Arbeitsweg. Die vom Schweizer Stimmvolk angenommene FABI-Vorlage hat die Berufskosten auf Bundesebene auf CHF 3'000 begrenzt, in den Kantonen wurden i.d.R. höhere Begrenzungen vorgesehen. Arbeitnehmer mussten jeweils eine Aufrechnung über die Differenz zwischen den Arbeitswegkosten und der obengenannten Pauschale in der privaten  Steuererklärung vornehmen.

  

Privatanteil ab 1. Januar 2022

Der pauschale Privatanteil wird von jährlich 9,6 Prozent auf 10,8 Prozent erhöht. Im Unterschied zur bisherigen Praxis sind nun die unentgeltlichen Arbeitswegkosten im jährlichen Privatanteil von 10,8 Prozent bereits berücksichtigt. Mit der Erhöhung des Privatanteils gehen weitere Änderungen einher, insbesondere erhöhen sich die darauf lastenden Sozialversicherungen und Mehrwertsteuern. Nachfolgend ein Beispiel1 über die Auswirkungen im Bezug auf den Lohnausweis und der Besteuerung:

 

 Zum Vergrößern auf die Tabelle klicken

    

Fazit

Wie aus der Berechnung ersichtlich, können diese Änderungen einen maßgeblichen Einfluss auf das steuerbare Einkommen des Arbeitnehmers haben. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass sich bei einem langen Arbeitsweg das steuerbare Einkommen erheblich reduziert (vgl. oben aufgeführtes Beispiel 100 KM am Tag = Reduktion um CHF 9'680 auf Kantonsebene ZH bzw. um CHF 11'320 auf Bundesebene).

  

Es bleibt zu erwähnen, dass weiterhin auch die Methode der effektiven Ermittlung des Privatanteils z.B. mittels Fahrtenbuch möglich bleibt.

   

1 Ausgangslage: Kaufpreis Geschäftsfahrzeug TCHF 90 exkl. MWST ohne Außendienstanteil. Variante 1 Arbeitsweg 100 KM/Tag und Variante 2 Arbeitsweg 20 KM/Tag.

Kontakt

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Patrick Jurt

Dipl. Steuerexperte (CH)

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