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Schweiz: Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen

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​Am 1. Juli 2020 ist eine Ergänzung des Gleichstellungsgesetzes von Frau und Mann (GIG) in Kraft getreten, sodass Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und von unabhängiger Stelle prüfen lassen müssen.

​Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ergänzung des GIG ist per 1. Juli 2020 in Kraft getreten.
  • Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden müssen die erste Lohngleichheitsanalyse bis spätestens Ende Juni 2021 durchführen. 
  • Die intern durchgeführte Analyse muss von einer unabhängigen Stelle innerhalb eines Jahres geprüft werden. 
  • Es besteht hinsichtlich der Kontrolle eine Informationspflicht ggü. den Mitarbeitenden. 

Hintergrund

Der  Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2019 die Änderung des Gleichstellungsgesetzes zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten müssen die erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse bis spätestens Ende Juni 2021 durchführen. 

Bei Nichterfüllung der Vorgaben sind keine Sanktionsmassnahmen vorgesehen. Eine Nichterfüllung dürfte indes mit einem erheblichen Reputationsrisiko verbunden sein. Des Weiteren könnte die Nichterfüllung bzw. das Fehlen einer Lohnanalyse prozessuale Nachteile bei Gerichtsverfahren über die Diskriminierung mit sich bringen. 

Wer ist zur Lohngleichheitsanalyse verpflichtet? 

Private und öffentliche Arbeitgebende, welche mind. 100 Mitarbeitende (ohne Lernende) beschäftigen und dem Obligationenrecht unterstehen, sind zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Der Schwellenwert bemisst sich anhand der Anzahl der Mitarbeitenden per Anfang Jahr in welchem die Analyse durchgeführt werden soll. 

Mögliche Befreiung von der Pflicht einer Lohngleichheitsanalyse

Wenn Arbeitgebende auf Grund der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Subventionsbeiträgen bereits einer Kontrolle über die Lohngleichheit unterstehen, sind sie von der Analysepflicht befreit, wenn die Kontrolle im Zeitraum zwischen Juli 2016 und Juni 2020 stattgefunden hat und der Nachweis erbracht wird, dass die Anforderungen erfüllt sind. 

Durchführung der Lohngleichheitsanalyse

Die Lohngleichheitsanalyse hat den Anforderungen einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode zu genügen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) stellt den Arbeitgebenden ein unentgeltliches Standard-Analyse-Tool - "Logib" - unentgeltlich zur Verfügung. 

Die Unternehmen sind frei, eine andere Methode für die Lohngleichheitsanalyse zu verwenden; müssen jedoch den Nachweis erbringen, dass die alternativ gewählte Methode wissenschaftlich fundiert und rechtskonform ist. 

Im Turnus von 4 Jahren muss die Analyse wiederholt werden, sollte die Analyse zeigen, dass die Lohngleichheit nicht eingehalten ist. Andernfalls ist das Unternehmen in Zukunft endgültig von der Analysepflicht befreit. 

Die betriebsintern durchgeführte Lohngleichheitsanalyse ist von einer unabhängigen Stelle unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips zu prüfen. 

Dies sind: 
  • Revisionsunternehmen mit Zulassung des Revisionsaufsichtsgesetzes (Voraussetzung bildet der Nachweis einer obligatorischen Ausbildung gemäss Art. 13d Abs. 2 GIG)
  • Organisationen nach Art. 7 GIG zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann
  • Arbeitnehmervertretungen gem. Mitwirkungsgesetz vom 17. Dezember 1993
Es besteht hinsichtlich der Überprüfung der Analyse eine Informationspflicht: Das Resultat der Kontrolle muss den Mitarbeitenden innerhalb eines Jahres nach erfolgter Prüfung schriftlich mitgeteilt werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist (z.B. bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags nach dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen). 

Das kann Rödl & Partner für Sie tun 

  • Formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse
Unsere leitenden Revisoren haben die notwendige Ausbildung abgeschlossen und sind somit akkreditiert die Prüfung gemäss dem Schweizer Prüfungsstandard 950 durchzuführen. 

oder 

  • Unterstützung bei der Erstellung und Durchführung der Lohngleichheitsanalyse
Alternativ können wir Sie bei der Durchführung einer solchen Analyse unterstützen, sollten Ihnen hierfür die Ressourcen oder entsprechenden Kenntnisse fehlen. 

Ihr Ansprechpartner

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Philipp Oelkuch

Dipl. Wirtschaftsprüfer (CH)

Partner

+41 44 749 55 06

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